De-minimis 2024: Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit

De-minimis heißt ab sofort “Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit". Die Förderperiode beginnt am 5. Februar.

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De-minimis 2024: Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit

23. Januar 2024

[UPDATE: Die Fördertöpfe sind bereits ausgeschöpft. Daher hat YellowFox eine eigene Aktion ins Leben gerufen. Mehr informationen hier]

Das BALM (ehemals BAG) hat entschieden, De-minimis einen neuen Namen zu verpassen, damit aus dem Namen klarer hervorgeht, welche Maßnahmen gefördert werden. Ab sofort sprechen wir also vom “Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit". An den Modalitäten hat sich im Vergleich zum Vorjahr hingegen kaum etwas geändert.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Förderanträge können ab dem 5. Februar online über das Service-Portal des BALM eingereicht werden; Achtung: die Antragsfrist endet zum 31. Mai 2024
  • förderfähig sind nur Maßnahmen, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder vergleichbare Regelungen vorgeschrieben sind
  • förderfähig sind Maßnahmen an Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einem Mindestgewicht von 7,5 t, die zum Stichtag 1. Dezember 2023 im Besitz des antragstellenden Unternehmens waren
  • je Fahrzeug werden höchstens 2.000 Euro bzw. 80 Prozent des Investitionswerts bezuschusst
  • die Förderhöchstmenge beträgt 33.000 Euro je Unternehmen
  • Fahrzeugtelematik ist entweder als fahrzeugbezogene Maßnahme oder als Effizienzsteigerungsmaßnahme förderfähig, ebenso Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachographen sowie Software für die Tourenplanung und Optimierung der Routen
  • vollständiger Maßnahmenkatalog zum Download: Link zum BALM

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