1.1. YellowFox ist der Aufbau und die Struktur der Dienstleistung, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer, Positionsdaten von Objekten zu visualisieren, die mit YellowFox-Terminals ausgestattet sind.
1.2. Objekte sind Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen, die mit dem YellowFox-Terminal ausgestattet sind. Die Ausstattung mit einem YellowFox-Terminal ist für die Funktion des Dienstes YellowFox zwingend notwendig.
1.3. YellowFox-Terminals sind technische Geräte, mit denen automatisch nach einem eingestellten Ablauf oder per manueller Abfrage Positionsdaten über das GSM-Mobilfunknetz an die Yellow-Fox-Zentrale gesendet werden.
1.4. Die YellowFox-Zentrale ist für den Kunden eine technische Plattform, die die Kommunikation mit YellowFox-Terminals gewährleistet, übermittelte Daten sammelt, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet. Über die bereitgestellte Internetseite kann der Kunde die Kommunikation mit den YellowFox-Terminals über Befehle steuern, die durch die YellowFox-Zentrale als Daten an das GSM-Mobilfunknetz übergeben und von diesem an die YellowFox-Terminals übertragen werden.
1.5. Positionsdaten werden von den YellowFox-Terminals per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System (Global Positioning System) selbst und von den Umgebungsbedingungen des YellowFox-Terminals abhängig. Eine exakte Positionsdatenübermittlung kann daher nicht garantiert werden. Die Kommunikation zwischen YellowFox-Terminals und der YellowFox-Zentrale erfolgt über ein GSM-Mobilfunknetz. Ausreichende Qualität und Verfügbarkeit der Funkversorgung am Standort des YellowFox-Terminals und die daraus resultierende sofortige, fehlerfreie Datenübertragung können nicht garantiert werden.
2.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von YellowFox zwischen dem Kunden und der YellowFox (Schweiz), autohauser GmbH, Postfach 950, 4800 Zofingen als Frenchisingnehmer des Dienstes YellowFox (im Folgenden als „YellowFox“ bezeichnet).
2.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch YellowFox, die spätestens durch Freischaltung des Dienstes für den Kunden erfolgt, zustande.
2.3. Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.
3.1. YellowFox erbringt im Rahmen des Vertrages den in der „Leistungsbeschreibung“ beschriebenen Leistungsumfang.
3.2.YellowFox haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet YellowFox nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an die YellowFox-Zentrale ausgeliefert werden können.
3.3. YellowFox haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.
3.4. YellowFox haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die unter „Leistungsbeschreibung“ genannten Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, auf den YellowFox keinen Einfluss hat und der YellowFox von seiner Leistungspflicht befreit.
3.5. YellowFox haftet nicht für die erfolgreiche Anzeige der von der YellowFox-Zentrale übermittelten Daten. Insbesondere werden dem Kunden kein bestimmtes Format, kein bestimmter Inhalt und keine bestimmte Geschwindigkeit der Anzeige der abgefragten Daten bei der Nutzung des YellowFox-Portals durch den Kunden zugesichert.
3.6. YellowFox haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von YellowFox entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von YellowFox. Soweit es sich bei einem Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne des OR oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden
(z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen. In diesem Fall gilt auch der Verlust oder die Beschädigung von Daten nicht als Sachbeschädigung und fällt nicht unter die möglichen Haftungsansprüche. Etwaige Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall durch die Höhe der an YellowFox zu zahlenden Entgelte begrenzt.
4.1. Für den Zugang zu YellowFox nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Browser-Software.
4.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des YellowFox-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
4.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.
4.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung von YellowFox, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des YellowFox-Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.
4.6. Wird durch unsachgemässen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kundenunberechtigten Dritten der Zugang zu YellowFox ermöglicht und werden durch den unberechtigten,
missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche innerhalb YellowFox entstehenden Kosten.
4.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zu YellowFox unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er YellowFox hierüber unverzüglich informieren. YellowFox wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum Yellow-Fox-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. YellowFox ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5.1. Das YellowFox-Terminal wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im GSM-Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von YellowFox bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von YellowFox. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.
5.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der YellowFox-Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei YellowFox zur Anzeige zu bringen, damit YellowFox weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. YellowFox ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt YellowFox.
5.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware Eigentum von YellowFox. Vertrags- und Zahlungsbedingungen
6.1. YellowFox berechnet dem Kunden die für die Nutzung des Dienstes YellowFox gemäss der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats. Alle Roaming-Kosten welche im Ausland entstehen, werden den jeweiligen Entgelten zugeschlagen und sind vom Kunden zu bezahlen. Es ist zu beachten, dass die Roaming-Kosten sehr hoch sein können und aus diesem Grunde empfehlen wir im Ausland und/oder im Grenzgebiet möglichst wenig zu orten und die entsprechenden Einstellungen auf dem YellowFox-Portal zu machen. Noch besser ist es, das Roaming auszuschalten, dann werden gar keine Ortungen durchgeführt.
6.2. Ein Tarifwechsel ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
6.3. Ein Datentransfer gilt als getätigt, wenn der Datensatz durch eine YellowFox-Komponente an das GSM-Mobilfunknetz übergeben wurde. Der Inhalt des Datensatzes ist hierbei unerheblich.
6.4. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch YellowFox dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu.
6.5. Die Kosten für den für den Zugang zu YellowFox verwendeten Internetzugang seitens des Kunden sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages zur Nutzung von YellowFox.
6.6. Einwendungen gegen die von YellowFox gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei YellowFox erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.7. YellowFox behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus Datentransfers nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
6.8. YellowFox behält sich vor, den YellowFox-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt länger als 10 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung angefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung in Höhe von 39,50 CHF zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden dem Kunden belastet.
6.9. Bei Kunden mit Firmensitz in der Schweiz erfolgen sämtliche Zahlungen mittels Bankeinzug durch YellowFox. Sein Einverständnis zu diesem Verfahren erteilt der Kunde bei Vertragsabschluss.
6.10. Bei Kunden mit Firmensitz ausserhalb der Schweiz sowie bei Kunden, die ausdrücklich keinen Bankeinzug wünschen oder die Zustimmung zum Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss widerrufen, sind die in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von YellowFox angegebenes Konto zu überweisen.
7.1. YellowFox darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleitungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, dem Kunden die Inanspruchnahme von YellowFox zu ermöglichen oder um die Nutzung von YellowFox abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass YellowFox nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
7.2. Der Kunde erklärt gegenüber YellowFox, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes YellowFox erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit YellowFox-Terminals ausgestatteten und auf YellowFox aufgeschalteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der lokationsbezogenen Daten vorliegen und er ausdrücklich YellowFox zur Erbringung der YellowFox-Dienstleistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Daten sowie zur Weitergabe der Daten an zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Kooperationspartner von YellowFox autorisiert.
7.3. Der Kunde willigt ein, dass YellowFox von dem für seinen Wohnsitz zuständigen Betreibungsamt Auskünfte über ihn einholt. Weiter kann YellowFox jederzeit weitere Wirtschaftsauskünfte einholen.
Für die Nutzung des YellowFox Portals gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:
8.1. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres per Einschreiben kündigt.
8.2. YellowFox ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Eröffnung eines Konkurs- oder Pfändungsverfahrens, die Einleitung eines aussergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die missbräuchliche Nutzung des YellowFox-Services sowie der Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen YellowFox und dem Kunden gilt das Recht der Schweiz, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die YellowFox-Terminals des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befinden. Als Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Zofingen vereinbart.
3.1. Für den Zugang zum YellowFox-Portal nutzt der Kunde einen beliebigen Internetzugang und eine geeignete Browser-Software.
3.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Insbesondere das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.
3.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des YellowFox-Portals zu ermöglichen. Die Vergabe weiterer Administrationsrechte ist möglich und erfolgt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
3.4. Alle vom Kunden berechtigten Nutzer stellen durch sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten sicher, dass unberechtigte Dritte keinerlei Kenntnis dieser Daten erlangen können.
3.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden bzw. die von ihm berechtigten Nutzer zum Zugang und Nutzung des YellowFox-Portals, insbesondere, abhängig von den verliehenen Rechten, zur Abfrage und Anzeige empfangener Daten, zur persönlichen Konfiguration des YellowFox-Portals, zum Versand von Textnachrichten und Konfigurationsdaten sowie zur Einrichtung und Verwaltung weiterer Nutzer.
3.6. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zum YellowFox-Portal ermöglicht und werden durch den unberechtigten, missbräuchlichen Zugang Kosten verursacht, haftet der Kunde für sämtliche YellowFox entstehenden Kosten.
3.7. Stellt der Kunde nicht autorisierten, missbräuchlichen Zugang zum YellowFox-Portal unter Verwendung von Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, wird er YellowFox hierüber unverzüglich informieren. YellowFox wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zum YellowFox-Portal mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. YellowFox ist berechtigt, den hierfür entstehenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.1. Das YellowFox-Terminal wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer SIM-Karte ausgestattet, die die Kommunikation im Mobilfunknetz ermöglicht. Wird dem Kunden die Datenkommunikation von YellowFox bereitgestellt, verbleibt diese SIM-Karte im Eigentum von YellowFox. Die Entnahme dieser SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt.
4.2. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der YellowFox-Datenkarte fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei YellowFox zur Anzeige zu bringen, damit YellowFox weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. YellowFox ist berechtigt, den damit verbundenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Alle bis zum Zeitpunkt der Anzeige entstandenen Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden, alle nach Meldungseingang entstehenden Kommunikationskosten trägt YellowFox.
5.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2 Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Aufwendungen werden dem Kunden laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
5.3. YellowFox behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Daten-kommunikation im Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen.
5.4. YellowFox behält sich vor, den Portal-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung angefallenen Gebühren sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Die Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden laut der gültigen Preisliste belastet.
6.1. Der Vertrag wird zunächst fest für die im Nutzungsvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Nutzungsvertrag verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.
6.2. Sofern der Kunde nachträglich weitere Module aus dem YellowFox-Portal mit dauerhafter Nutzungsmöglichkeit hinzubucht, gilt für diese automatisch die Laufzeit des ursprünglichen (dem jeweiligen Fahrzeug zugeordneten) Nutzungsvertrages.
6.3. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch YellowFox infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes werden die noch ausstehenden, vereinbarten Nutzungsentgelte in einer Summe berechnet und sofort fällig gestellt.
Für die Vermietung von YellowFox-Terminals gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:
1.1. Vertragsgegenstand ist die Vermietung von YellowFox-Terminals einschließlich Einbauzubehör und Mobilfunkkarte („Mietsache“) gegen Zahlung des im Mietvertrag festgesetzten monatlichen Mietbetrages über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Nutzung eigener Mobilfunkkarten ist ausgeschlossen.
1.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Mietvertrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und nach Annahme durch YellowFox zustande.
1.3. Zur Inanspruchnahme der vollständigen Dienste von YellowFox ist neben dem Mietvertrag zusätzlich ein Vertrag über die Nutzung des YellowFox-Portals abzuschließen. Dies erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten schriftlichen Vertrages unter Einbeziehung der für die Portalnutzung geltenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen.
2.1. Der Vertrag wird zunächst fest für die im Mietvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Mietvertrag verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.
2.2. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der YellowFox zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Mietsache entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt und die Vertragsverletzung auf eine Abmahnung von YellowFox hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder YellowFox zur außerordentlichen Kündigung des Portalnutzungsvertrages berechtigt ist.
2.3. Endet der Vertrag durch eine fristlose Kündigung von YellowFox infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes, so haftet der Kunde für den Schaden, den YellowFox dadurch erleidet, dass die Mietsache nach Rückgabe durch den Kunden nicht oder nur billiger weitervermietet werden kann (Mietausfallschaden).
3.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt am Tag der ersten Inbetriebnahme (Datentransfer zum Rechenzentrum) der YellowFox-Terminals, spätestens jedoch 35 Tage nach Einrichtung und Übergabe der Mietsache an den Kunden.
4.1. Die Lieferung der Mietsache erfolgt durch YellowFox wie im Mietvertrag vereinbart.
4.2. Sollte der Kunde die Annahme der Mietsache verweigern, ist er dennoch zur Zahlung der fälligen Mietbeträge verpflichtet. Die Mietsache wird dann auf Kosten des Kunden gelagert.
5.1. Das YellowFox-Terminal wird während der gesamten Laufzeit des Vertrages mit einer Mobilfunkkarte ausgestattet, die die Kommunikation im Mobilfunknetz ermöglicht. Die Entnahme dieser Mobilfunkkarte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden untersagt.
5.2. Auf den Kunden gehen keinerlei Eigentumsrechte an der Mietsache über, diese verbleiben uneingeschränkt bei YellowFox.
5.3. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YellowFox nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.
5.4. Der Kunde wird die Mietsache von fremden Zugriffen freihalten, YellowFox unverzüglich den etwaigen Zugriff Dritter schriftlich anzeigen und die Drittparteien schriftlich über die Rechte von YellowFox an der Mietsache informieren.
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Mietsache diese auf Vollständigkeit lt. Mietvertrag und ordnungsgemäße Funktionalität zu prüfen. Sollten Beanstandungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich YellowFox mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Vertragslaufzeit auftretende Mängel, Störungen oder Schäden.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Insbesondere hat er die Anwendungs-, Bedienungs- und Einbauanleitungen zu beachten. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
6.3. Die YellowFox-Terminals dürfen nicht geöffnet bzw. darf das Schutzsiegel nicht gebrochen werden. Ein Bruch des Siegels hat eine kostenpflichtige Überprüfung (50,00 Euro) durch YellowFox zur Folge. Sollten bei der Überprüfung Schäden an der Technik des YellowFox-Terminals durch Fremdeingriff festgestellt werden, haftet der Kunde für die anfallenden Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in voller Höhe.
7.1. YellowFox leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Mietsache während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache keine Rechte Dritter entgegenstehen. YellowFox wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.
7.2. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden YellowFox unverzüglich anzuzeigen.
7.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache durch YellowFox. Hierzu ist YellowFox ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann YellowFox die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
7.4. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn YellowFox ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von YellowFox verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
8.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2 Daneben ist eine verschuldensunabhängige Haftung von YellowFox nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.
9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Mietsache an YellowFox in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
9.2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
9.3. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Ab- und Ausbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.
Für Kaufverträge über Hardware oder sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:
1.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist YellowFox berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
1.2. YellowFox ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, YellowFox erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
1.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
2.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, ein Jahr ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.
2.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn YellowFox nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge YellowFox nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von YellowFox ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an YellowFox zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet YellowFox die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
2.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist YellowFox nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis/die Vergütung angemessen mindern.
2.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von YellowFox, kann der Kunde unter den in Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
2.5. Bei Mängeln an gelieferten Gegenständen und Software anderer Hersteller, welche YellowFox aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird YellowFox nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen YellowFox bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen YellowFox gehemmt.
2.6. YellowFox ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
2.7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von YellowFox den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
2.8. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag im Eigentum von YellowFox.
3.2. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von YellowFox hinweisen und YellowFox unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen. Sofern der Dritte die YellowFox in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.