Transporter, Vans und Sprinter sind im grenzüberschreitenden Güterverkehr bald tachopflichtig.
Bisher galt: Gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht sind grundsätzlich tachopflichtig. Ab dem 1. Juli 2026 sind auch Fahrzeuge ab 2,5 t tachopflichtig, wenn sie im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr (inkl. Kabotage) eingesetzt werden.
Keine Pflicht zur Verwendung eines digitalen Tachographen besteht bei Fahrzeugen unter 3,5 t:
Die Rechtsgrundlage der neuen Tachopflicht für Fahrzeuge im gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr ab 2,5 t ist die Verordnung (EU) 2020/1054. Sie hat das Ziel, einheitliche Bedingungen und fairen Wettbewerb herzustellen, Sozialdumping entgegenzuwirken und die allgemeine Verkehrssicherheit zu verbessern.
Für die neu unter die Tachopflicht fallenden Fahrzeuge gelten die gleichen Bedingungen wie in VO (EG) 561/2006 für Lenk-/Ruhezeiten und VO (EU) 165/2014 dargelegt:
Unternehmen, die diese neue Regelung betrifft, sollten handeln und ihre Fahrzeuge vor dem 1. Juli 2026 mit digitalen Tachographen der neuesten Generation ausrüsten. Bei den administrativen Aufgaben rund um das Tachodatenmanagement hilft Ihnen YellowFox gerne weiter – dank TachoComplete werden die Daten automatisiert und fristgerecht ausgelesen, ausgewertet sowie archiviert.
Haben Sie Fahrzeuge ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr? Wir beraten Sie gerne zum Thema!