Jetzt rückwirkend Maut-Kosten erstattet bekommen

Aufgrund eines EuGH-Urteils sinkt der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten rückwirkend. Jetzt Rückerstattung beantragen!

  • Maut

Jetzt rückwirkend Maut-Kosten erstattet bekommen

29. November 2021

Der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend für den Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 in folgender Höhe:

  • 7,5 t bis unter 12 t zGG um 1,5 Cent je Kilometer
  • 12 t bis 18 t zGG um 0,3 Cent je Kilometer
  • über 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen um 0,5 Cent je Kilometer
  • über 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen um 0,5 Cent je Kilometer

Für jeden nachgewiesenen mautpflichtig gefahrenen Kilometer im Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 können Fuhrparkbetreiber entsprechend Rückerstattungen beantragen.

Der Erstattungsantrag kann ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden (hier klicken).

Die ab dem 1.10.2021 geltenden Mautsätze können hier eingesehen werden.

Nix verpassen - jetzt Newsletter abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Sie haben eine E-Mail mit dem Downloadlink erhalten. Bitte schauen Sie in Ihrem Postfach, ggf. im Spam-Ordner nach!

Newsletter

Bleiben Sie über Neuigkeiten, Events und Aktionen auf dem Laufenden mit unserem monatlichen Newsletter.

Hier abonnieren