Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.5.2019 in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Eine Herausforderung, die sich mit dem YellowTimeManager spielend meistern lässt.
Werden gesetzliche Ruhezeiten eingehalten? Wird die tägliche Höchstarbeitszeit berücksichtigt? Diese Fragen sollen zukünftig besser nachvollzogen werden können. Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber laut EuGH Zeiterfassungssysteme implementieren.
Das Echo auf dieses Urteil fiel gemischt aus: Viele begrüßen die Entscheidung mit dem Verweis auf die Wahrung von Arbeitnehmerrechten, während manche Kommentatoren die Rückkehr der Stechuhr fürchten. Eine unbegründete Sorge: Denn moderne Zeiterfassungssysteme, die der heute durch Mobilität geprägten, zunehmend digitalisierten Arbeitswelt entsprechen, gibt es schließlich bereits.
Wir bieten unseren Kunden mit dem YellowTimeManager eine Lösung, mit der Regulierungen zur Arbeitszeiterfassung mit minimalem Aufwand entsprochen wird. YellowTimeManager bringt neben der reinen Erfassung der Arbeitszeit eine Reihe weiterer Mehrwerte. So kann die Applikation an die individuellen Bedürfnisse jedes Unternehmens angepasst werden. Es lassen sich verschiedene Arbeitsprofile erstellen, wodurch jede Personalstruktur erfasst werden kann. Darüber hinaus sind Zeiten als frei definierbare Tätigkeiten buchbar – entsprechende Berichte zu den im Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten lassen sich mit wenigen Klicks erstellen. Auch können Buchungen ohne Mehraufwand an einzelne Kostenstellen geknüpft werden. Unternehmen erhalten damit in Echtzeit Einblick in den Fortschritt einzelner Projekte.
Buchungen können über festinstallierte Terminals oder auch mobil via Smartphone vorgenommen werden. Daten zu Zeiten und Tätigkeiten aus dem digitalen Tachographen können problemlos in den YellowTimeManager übertragen werden.