EU-Mobilitätspakt: Grenzübertritte mit Länderkennung

In der Tacho-Verstoßanalyse des YellowFox Ortungsportals wird aufgeführt, wenn Fahrer Grenzübertritte gemäß VO (EU) 2020/1054 nicht protokollieren.

  • Eu Mobilitaetspakt

EU-Mobilitätspakt: Grenzübertritte mit Länderkennung

24. November 2022

Die Verordnung (EU) 2020/1054 verlangt, dass seit dem 1. Februar 2022 Grenzübertritte unmittelbar im Tachographen protokolliert werden müssen. Das Lkw-Fahrpersonal wird also dazu verpflichtet, nach einem Grenzübertritt die erste Haltemöglichkeit zu nutzen, um am Fahrtenschreiber das entsprechende Land einzustellen. Im Gesetzestext heißt es:

“Ab dem 2. Februar 2022 gibt der Fahrer auch das Symbol des Landes ein, in das er nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats einreist, und zwar zu Beginn seines ersten Halts in diesem Mitgliedstaat. Der erste Halt erfolgt auf dem nächstmöglichen Halteplatz an oder nach der Grenze.”

Der Smart Tacho der 2. Generation soll die Dokumentation von Grenzübertritten künftig automatisch vornehmen. Bis dahin muss sie noch vom Fahrpersonal händisch ausgeführt werden. Sollte dies nicht geschehen, droht bei Kontrollen ein Bußgeld.

Wie bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Tachographen üblich, gilt für Unternehmer eine Belehrungspflicht gegenüber Fahrern. Im YellowFox Ortungsportal werden fehlende Länderkennungen bei Grenzübertritten entsprechend als Verstoß aufgeführt und grafisch dargestellt (siehe Screenshot unten). Der Belehrungspflicht kommen Unternehmer wie gewohnt mit wenigen Klicks nach.

Da die nächste Haltemöglichkeit je nach Grenze variiert und im Gesetzestext selbst keine zeitliche Frist genannt wird, kann vom Unternehmer die Karenzzeit, in welcher die Länderkennung nach Grenzüberschreitung gesetzt werden muss, im Ortungsportal eingestellt werden.

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Unsere freundlichen Mitarbeiter beraten Sie gern unverbindlich zu allen Themen rund um den digitalen Tachographen.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Sie haben eine E-Mail mit dem Downloadlink erhalten. Bitte schauen Sie in Ihrem Postfach, ggf. im Spam-Ordner nach!

Newsletter

Bleiben Sie über Neuigkeiten, Events und Aktionen auf dem Laufenden mit unserem monatlichen Newsletter.

Hier abonnieren