Ab dem 9. Januar 2023 können fahrzeugbezogene Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis” bezuschusst werden.
Das Förderprogramm "De-minimis" des BALM (ehemals BAG) startet am 9. Januar ins neue Jahr. Anträge könnnen bis zum 2. Oktober 2023 online eingereicht werden. Wie immer gilt: Je eher der Antrag eingeht, desto besser. Denn die Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet - solange, bis die Fördertöpfe erschöpft sind.
Im Vergleich zu vorherigen Förderperioden hat sich nur wenig geändert. Nach wie vor werden Maßnahmen an bis zu 17 für den Güterkraftverkehr bestimmten Fahrzeugen ab 7,5t Gewicht mit höchstens 2.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Pro Unternehmen werden bis zu 33.000 Euro bereitgestellt.
Gefördert werden u.a. die Anschaffung bzw. Miete von Fahrerassistenzsystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen sowie Software zur Tourenplanung und Routenoptimierung. Maßnahmen zur Ladungssicherheit sowie personenbezogene Maßnahmen sind seit diesem Jahr nicht mehr Fördergegenstand.
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Das Wichtigste zur Förderperiode haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst, das Sie sich hier kostenlos als PDF laden können:
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